Hinter jedem Schaden stehen wirtschaftliche Fragen. Wir ermitteln Nutzungsausfall und Wertminderung und prüfen Kalkulationen, Stundensätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten – damit die Abrechnung fair und korrekt bleibt.
Neben den reinen Reparaturkosten entscheiden die wirtschaftlichen Schadenpositionen über die Höhe Ihres Anspruchs. Wir ermitteln Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert fundiert – damit Ihnen keine erstattungsfähige Position verloren geht.
| Position | Bedeutung |
|---|---|
| Merkantile Wertminderung | Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur |
| Nutzungsausfall | Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug |
| Wiederbeschaffungswert | Kosten für gleichwertigen Ersatz |
| Restwert | Wert des beschädigten Fahrzeugs |
Gerade Wertminderung und Nutzungsausfall werden in Versicherungsabrechnungen häufig zu niedrig angesetzt oder ganz vergessen. Eine fundierte Ermittlung auf anerkannter Methodik sichert Ihren vollen Anspruch und ist im Streitfall belastbar.
Gerade die wirtschaftlichen Schadenpositionen sind in Versicherungsabrechnungen häufig zu niedrig angesetzt. Wir ermitteln sie nach anerkannten Methoden – und sorgen dafür, dass nichts übersehen wird:
Sie müssen nicht reparieren lassen, um Ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten auszahlen. Wir erklären Ihnen, welche Positionen dabei erstattungsfähig sind.
Kostenlose Einschätzung Ihres Anliegens – telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.
Aufnahme von Fahrzeug bzw. Unterlagen – auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort.
Sie erhalten ein neutrales, nachvollziehbares Gutachten – in der Regel in 24–48 Stunden.
Auf Wunsch begleiten wir die Durchsetzung – über unser Netzwerk aus Werkstätten und Kanzleien.
Ja, die merkantile Wertminderung ist unabhängig davon erstattungsfähig, ob Sie reparieren lassen oder nicht.
Nach anerkannten Verfahren unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung, Schadenumfang und Marktlage.
In der Regel ja – sofern ein Nutzungswille besteht und das Fahrzeug nicht genutzt werden kann.
Nach anerkannten Methoden unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung, Schadenumfang und Marktlage.
Eine Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können – auch ohne Mietwagen.
Nach anerkannten Methoden unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung und Schadenhöhe.
Ja, wir prüfen Stundensätze, UPE-Aufschläge, Verbringungs- und Lackierkosten.
Sprechen Sie uns an – kostenfrei und unverbindlich. Mit der Central Gruppe kann es nur noch besser werden.
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