Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht oder Handy am Steuer? Als anerkannte Kfz-Sachverständige prüfen wir die zugrunde liegende Messung technisch auf Fehler und liefern Gutachten und Stellungnahmen, die Ihre Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren stützen.
Eine Ordnungswidrigkeit (OWi) ist ein Verstoß gegen Verkehrsregeln, der mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und gegebenenfalls einem Fahrverbot geahndet wird – etwa Tempoüberschreitung, zu geringer Abstand, ein Rotlichtverstoß oder die Nutzung des Handys am Steuer. Grundlage des Vorwurfs ist fast immer eine technische Messung. Und genau hier setzen wir an: Messsysteme sind komplex, und ihre Ergebnisse sind nicht automatisch fehlerfrei.
Ein neutrales Sachverständigengutachten kann aufzeigen, ob die Messung korrekt zustande gekommen ist. Schon ein Aufbau-, Bedien- oder Gerätefehler kann dazu führen, dass eine Messung nicht verwertbar ist. Besonders sinnvoll ist die Prüfung, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen:
| Vorwurf | Technische Prüfung |
|---|---|
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Messsystem, Aufbau, Toleranzen und Auswertung |
| Abstandsverstoß | Messstrecke, Bezugspunkte und Auswertung |
| Rotlichtverstoß | Induktionsschleifen, Zeiten und Bildauswertung |
| Handy am Steuer | Bildauswertung und Plausibilität des Vorwurfs |
Wir liefern die technische Wahrheit – die juristische Verteidigung übernimmt Ihr Anwalt. Auf Wunsch arbeiten wir direkt mit auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzleien aus unserem Netzwerk zusammen. Die Details der eingesetzten Systeme und Messverfahren finden Sie auf unserer Seite zur Verkehrsmesstechnik.
Kostenlose Einschätzung Ihres Bußgeldvorwurfs – telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.
Wir prüfen Messprotokoll, Falldaten und – über Ihren Anwalt – die Bußgeldakte.
Sie erhalten eine neutrale, nachvollziehbare technische Stellungnahme zur Messung.
Auf Wunsch begleiten wir das Verfahren – über unser Netzwerk aus Kanzleien.
Wird ein relevanter Mess- oder Verfahrensfehler nachgewiesen, kann die Verwertbarkeit der Messung entfallen – und damit der Vorwurf. Wir liefern die technische Grundlage, die rechtliche Bewertung übernimmt Ihr Anwalt.
Vor allem bei Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen sowie Handyverstößen – besonders, wenn ein Fahrverbot oder Punkte drohen.
Gegen einen Bußgeldbescheid ist nur innerhalb von zwei Wochen Einspruch möglich. Lassen Sie die Messung daher frühzeitig prüfen.
Ja, auf Wunsch mit auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzleien aus unserem Netzwerk.
Lassen Sie die Messung technisch prüfen – kostenfrei und unverbindlich. Mit der Central Gruppe kann es nur noch besser werden.
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