Oldtimer und Youngtimer brauchen eine fachkundige, marktgerechte Bewertung. Wir erstellen Wertgutachten für Versicherung, Kauf, Verkauf oder das H-Kennzeichen – auf Basis von Originalität, Zustand und aktuellem Sammlermarkt.
Liebhaberfahrzeuge brauchen Spezialwissen. Ein Oldtimer-Gutachten dokumentiert Zustand, Originalität und Marktwert nachvollziehbar – als Grundlage für die Spezialversicherung, einen fairen Verkaufspreis oder die Zulassung mit H-Kennzeichen.
Die Zustandsnote und der dokumentierte Marktwert sind die Basis, auf der Oldtimer-Versicherer den Versicherungswert vereinbaren. Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie im Schadenfall vor einer zu niedrigen Entschädigung und beim Verkauf vor Unterbewertung.
Oldtimer werden nach einem fünfstufigen Schema bewertet. Die Note bestimmt maßgeblich den Markt- und Versicherungswert:
Bei Klassikern zählt der erhaltene Originalzustand oft mehr als eine glänzende Aufbereitung. Wir bewerten Originalität, Matching Numbers, Restaurierungsqualität und Patina realistisch – damit Ihr Fahrzeug weder über- noch unterbewertet wird.
Kostenlose Einschätzung Ihres Anliegens – telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.
Aufnahme von Fahrzeug bzw. Unterlagen – auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort.
Sie erhalten ein neutrales, nachvollziehbares Gutachten – in der Regel in 24–48 Stunden.
Auf Wunsch begleiten wir die Durchsetzung – über unser Netzwerk aus Werkstätten und Kanzleien.
Versicherer empfehlen meist eine Aktualisierung alle zwei bis drei Jahre, da sich Marktwerte verändern.
Eine fachgerechte, dokumentierte Restaurierung kann den Wert steigern; unsachgemäße Eingriffe können ihn mindern – wir bewerten das im Einzelfall.
In der Regel ja – das Wertgutachten ist Grundlage für die Vereinbarung des Versicherungswertes.
Ja, auch Youngtimer und seltene Modelle bewerten wir marktgerecht.
Nach Originalität, Zustand, Historie und aktuellem Sammlermarkt – mit anerkannten Zustandsnoten.
Für eine Wert- bzw. Marktwertversicherung ist ein aktuelles Gutachten meist Voraussetzung.
Ja, wir prüfen die Voraussetzungen nach § 23 StVZO.
Sprechen Sie uns an – kostenfrei und unverbindlich. Mit der Central Gruppe kann es nur noch besser werden.
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