Kazim Kaymaz – Kfz-Sachverständiger

Soforthilfe nach Unfall

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Fahrzeugrückabwicklung bei Mängeln

Mangelhaftes Fahrzeug gekauft? Wir liefern das technische Mängelgutachten als belastbare Grundlage für Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung oder Nacherfüllung – objektiv, gerichtsverwertbar und neutral.

📍 Bundesweit für Sie im Einsatz

Wann kommt eine Rückabwicklung in Betracht?

Zeigt ein gekauftes Fahrzeug einen Sachmangel, der bereits bei der Übergabe vorlag, stehen dem Käufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung verschiedene Rechte zu. Entscheidend ist fast immer eine Frage: Lag der Mangel schon beim Kauf vor – und wie schwer wiegt er? Genau hier setzt unsere Arbeit als Kfz-Sachverständige an.

Ihre Gewährleistungsrechte im Überblick

Das Gesetz sieht eine Stufenfolge vor: Zunächst hat der Verkäufer Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz). Erst wenn diese fehlschlägt, verweigert wird oder unzumutbar ist, kommen Rücktritt (Rückabwicklung), Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz in Betracht. Bei einem Rücktritt wird der Kauf rückabgewickelt: Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine technische Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung und Durchsetzung übernehmen spezialisierte Rechtsanwälte aus unserem bundesweiten Netzwerk. Eine erste Orientierung bieten u. a. der ADAC sowie Fachkanzleien (z. B. Kanzlei Wehner).

So unterstützen wir Sie

1

Erstberatung

Kostenfreie Einschätzung Ihres Falls – telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.

2

Mängelgutachten

Technische Begutachtung: Art, Umfang, Ursache und Vorliegen des Mangels bei Übergabe.

3

Historien-Check

Prüfung der Fahrzeughistorie via CarVertical & CARFAX – Vorschäden, Laufleistung, Vorbesitzer.

4

Durchsetzung

Auf Wunsch Übergabe an spezialisierte Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk.

Fahrzeughistorie prüfen

🔎 CarVertical

Auslesung der Fahrzeughistorie anhand der FIN: gemeldete Unfälle, Kilometerstände, Vorbesitzer und Nutzungsart – ein wichtiger Baustein zur Aufdeckung verschwiegener Vorschäden.

📄 CARFAX-Abfragen

Internationale Fahrzeughistorie – besonders relevant bei importierten Gebrauchtfahrzeugen, um Schäden und Laufleistungen aus dem Ausland zu erkennen.

🧮 Rückabwicklungsrechner

Berechnen Sie überschlägig, welche Nutzungsentschädigung anfällt und welcher Betrag bei einem Rücktritt voraussichtlich erstattet wird – siehe unten.

🧮 Rückabwicklungsrechner

Überschlägige Berechnung der Nutzungsentschädigung und der voraussichtlichen Rückzahlung bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag.

Gefahrene Kilometer seit Kauf
Erwartete Restlaufleistung bei Kauf
Nutzungsentschädigung
Voraussichtliche Rückzahlung
Formel: Nutzungsentschädigung = Bruttokaufpreis × gefahrene km ÷ erwartete Restlaufleistung (bei Kauf). Unverbindliche, überschlägige Berechnung nach gängiger Rechtsprechung – keine Rechtsberatung. Die erwartete Gesamtlaufleistung hängt vom Fahrzeugtyp ab (Pkw häufig 200.000–300.000 km).

Warum die Central Gruppe?

Häufige Fragen

Wann kann ich ein Auto wegen Mängeln zurückgeben?

Bei einem erheblichen Sachmangel, der bereits bei Übergabe vorlag, ist nach erfolgloser Nacherfüllung ein Rücktritt möglich. Ein technisches Gutachten belegt, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Was kostet ein Mängelgutachten?

Das hängt vom Aufwand ab. In vielen Fällen sind die Gutachterkosten als Schaden ersatzfähig. Wir nennen Ihnen vorab transparent den voraussichtlichen Umfang.

Wird bei der Rückabwicklung etwas vom Kaufpreis abgezogen?

Ja. Für die Nutzung des Fahrzeugs wird eine Nutzungsentschädigung berechnet und vom Kaufpreis abgezogen – nutzen Sie hierfür unseren Rückabwicklungsrechner.

Sind Sie bundesweit tätig?

Ja, wir erstellen Gutachten zur Fahrzeugrückabwicklung in ganz Deutschland – vor Ort oder digital.

Mangel am gekauften Fahrzeug?

Lassen Sie den Fall jetzt prüfen – kostenfrei und unverbindlich. Bundesweit.

📞 0561 - 87069710 💬 WhatsApp

Rechtlicher Hinweis: Die Central Gruppe GmbH erbringt technische Sachverständigenleistungen. Wir leisten keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die rechtliche Bewertung und Durchsetzung von Ansprüchen erfolgt durch spezialisierte Rechtsanwälte aus unserem bundesweiten Netzwerk. Genannte Marken (CarVertical, CARFAX, ADAC) sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber; eine Partnerschaft ist damit nicht zwingend verbunden.