Mangelhaftes Fahrzeug gekauft? Wir liefern das technische Mängelgutachten als belastbare Grundlage für Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung oder Nacherfüllung – objektiv, gerichtsverwertbar und neutral.
📍 Bundesweit für Sie im EinsatzZeigt ein gekauftes Fahrzeug einen Sachmangel, der bereits bei der Übergabe vorlag, stehen dem Käufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung verschiedene Rechte zu. Entscheidend ist fast immer eine Frage: Lag der Mangel schon beim Kauf vor – und wie schwer wiegt er? Genau hier setzt unsere Arbeit als Kfz-Sachverständige an.
Das Gesetz sieht eine Stufenfolge vor: Zunächst hat der Verkäufer Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz). Erst wenn diese fehlschlägt, verweigert wird oder unzumutbar ist, kommen Rücktritt (Rückabwicklung), Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz in Betracht. Bei einem Rücktritt wird der Kauf rückabgewickelt: Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine technische Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung und Durchsetzung übernehmen spezialisierte Rechtsanwälte aus unserem bundesweiten Netzwerk. Eine erste Orientierung bieten u. a. der ADAC sowie Fachkanzleien (z. B. Kanzlei Wehner).
Kostenfreie Einschätzung Ihres Falls – telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.
Technische Begutachtung: Art, Umfang, Ursache und Vorliegen des Mangels bei Übergabe.
Prüfung der Fahrzeughistorie via CarVertical & CARFAX – Vorschäden, Laufleistung, Vorbesitzer.
Auf Wunsch Übergabe an spezialisierte Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk.
Auslesung der Fahrzeughistorie anhand der FIN: gemeldete Unfälle, Kilometerstände, Vorbesitzer und Nutzungsart – ein wichtiger Baustein zur Aufdeckung verschwiegener Vorschäden.
Internationale Fahrzeughistorie – besonders relevant bei importierten Gebrauchtfahrzeugen, um Schäden und Laufleistungen aus dem Ausland zu erkennen.
Berechnen Sie überschlägig, welche Nutzungsentschädigung anfällt und welcher Betrag bei einem Rücktritt voraussichtlich erstattet wird – siehe unten.
Überschlägige Berechnung der Nutzungsentschädigung und der voraussichtlichen Rückzahlung bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag.
Bei einem erheblichen Sachmangel, der bereits bei Übergabe vorlag, ist nach erfolgloser Nacherfüllung ein Rücktritt möglich. Ein technisches Gutachten belegt, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.
Das hängt vom Aufwand ab. In vielen Fällen sind die Gutachterkosten als Schaden ersatzfähig. Wir nennen Ihnen vorab transparent den voraussichtlichen Umfang.
Ja. Für die Nutzung des Fahrzeugs wird eine Nutzungsentschädigung berechnet und vom Kaufpreis abgezogen – nutzen Sie hierfür unseren Rückabwicklungsrechner.
Ja, wir erstellen Gutachten zur Fahrzeugrückabwicklung in ganz Deutschland – vor Ort oder digital.
Lassen Sie den Fall jetzt prüfen – kostenfrei und unverbindlich. Bundesweit.
📞 0561 - 87069710 💬 WhatsAppRechtlicher Hinweis: Die Central Gruppe GmbH erbringt technische Sachverständigenleistungen. Wir leisten keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die rechtliche Bewertung und Durchsetzung von Ansprüchen erfolgt durch spezialisierte Rechtsanwälte aus unserem bundesweiten Netzwerk. Genannte Marken (CarVertical, CARFAX, ADAC) sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber; eine Partnerschaft ist damit nicht zwingend verbunden.