Der Pkw ist das mit Abstand häufigste Gutachtenobjekt – ob nach einem Unfall, bei der Wertermittlung oder vor einem Kauf. Als unabhängige Kfz-Sachverständige erstellen wir für Ihren Pkw neutrale, gerichtsverwertbare Gutachten in Kassel und bundesweit.
📍 In Kassel & bundesweit · Gutachten in 24–48 hDas Pkw-Gutachten ist die zentrale Grundlage für eine faire Schadenregulierung. Es dokumentiert den Schaden technisch und kaufmännisch und sichert alle Ansprüche – von den Reparaturkosten über die Wertminderung bis zum Nutzungsausfall. Als unabhängige Kfz-Sachverständige in Kassel und bundesweit erstellen wir neutrale, gerichtsverwertbare Gutachten, die Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung stark machen.
| Position | Bedeutung |
|---|---|
| Reparaturkosten | Fachgerechte Instandsetzung kalkuliert |
| Wertminderung | Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur |
| Nutzungsausfall | Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug |
| Wiederbeschaffungs-/Restwert | Grundlage bei wirtschaftlichem Totalschaden |
Auf Basis des Gutachtens entscheiden Sie, wie Sie abrechnen: Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl, fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis oder – bei wirtschaftlichem Totalschaden – Abrechnung über Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Wir erklären Ihnen Ihre Optionen verständlich und neutral.
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet im Interesse des Versicherers. Mit einem eigenen, unabhängigen Sachverständigen erhalten Sie eine neutrale Bewertung – und in vielen Fällen einen spürbar höheren Auszahlungsbetrag.
Kostenlose Einschätzung – telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.
Aufnahme des Fahrzeugs – auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort.
Neutrales, nachvollziehbares Gutachten – in der Regel in 24–48 Stunden.
Auf Wunsch begleiten wir die Durchsetzung – über unser Netzwerk.
In der Regel ab rund 750 € (Bagatellgrenze). Darüber ist ein Gutachten sinnvoll und meist erstattungsfähig; darunter genügt oft ein Kostenvoranschlag.
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach der Besichtigung.
Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl.
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten.
In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach der Begutachtung.
Kostenlose Erstberatung – mobil vor Ort. Mit der Central Gruppe kann es nur noch besser werden.
📞 0561 - 87069710 💬 WhatsApp