Kazim Kaymaz – Kfz-Sachverständiger

Soforthilfe nach Unfall

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Merkantile Wertminderung

Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert – das ist die merkantile Wertminderung. Diesen Wertverlust berechnen wir nach anerkannten Methoden und setzen ihn als Schadenersatz für Sie an.

Leistungsinhalte

Versicherungen verschweigen die Wertminderung gern. Unser Gutachten macht den Anspruch sichtbar und durchsetzbar.

Warum die Central Gruppe?

Unabhängig & gerichtsverwertbarNeutrale Gutachten, die vor Versicherungen und Gerichten bestehen.
SchnellIn der Regel innerhalb von 24–48 Stunden, auf Wunsch vor Ort.
QualifiziertZertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert, Nr. 012862), VDI-geprüft, Mitglied im BVSK.
BundesweitHauptsitz Kassel, Niederlassungen Lohfelden-Crumbach & Moringen.

Wann ist Merkantile Wertminderung sinnvoll?

Merkantile Wertminderung: der bleibende Wertverlust nach dem Unfall

Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein unfallinstandgesetztes Fahrzeug weniger wert als ein unfallfreies – allein wegen der Unfalleigenschaft. Diese merkantile Wertminderung ist ein erstattungsfähiger Schaden, der häufig übersehen oder zu niedrig angesetzt wird.

Was die Wertminderung beeinflusst

Erstattungsfähig: Bei einem unverschuldeten Unfall ist die merkantile Wertminderung von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen.

Wir ermitteln die Wertminderung nach anerkannten Methoden und weisen sie nachvollziehbar aus – damit Ihnen dieser Teil Ihres Schadens nicht verloren geht.

Wie die merkantile Wertminderung berechnet wird

Die merkantile Wertminderung bildet den Wertverlust ab, der einem reparierten Fahrzeug allein wegen seiner Unfalleigenschaft anhaftet. Zur Berechnung haben sich anerkannte Methoden etabliert (u. a. nach Ruhkopf/Sahm und BVSK), die Faktoren wie Fahrzeugwert, Schadenumfang, Alter und Laufleistung zusammenführen.

Auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig

Die merkantile Wertminderung steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie tatsächlich reparieren lassen. Sie ist ein eigenständiger Schadenposten, der bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen ist – wir weisen ihn nachvollziehbar aus.

Nicht nur bei Neuwagen: Auch ältere, gepflegte Fahrzeuge können eine merkantile Wertminderung erfahren.

So läuft es ab

1

Erstberatung

Kostenlose Einschätzung Ihres Anliegens – telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.

2

Begutachtung

Aufnahme von Fahrzeug bzw. Unterlagen – auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort.

3

Gutachten

Sie erhalten ein neutrales, nachvollziehbares Gutachten – in der Regel in 24–48 Stunden.

4

Unterstützung

Auf Wunsch begleiten wir die Durchsetzung – über unser Netzwerk aus Werkstätten und Kanzleien.

Häufige Fragen

Nach welcher Methode rechnen Sie?

Nach anerkannten Verfahren wie Ruhkopf/Sahm oder der BVSK-Methode, abgestimmt auf den Einzelfall.

Gibt es eine Altersgrenze für die Wertminderung?

Eine starre Grenze gibt es nicht – maßgeblich sind Zustand, Laufleistung und Marktgängigkeit.

Gibt es Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen?

Ja, maßgeblich sind Zustand, Laufleistung und Schadenumfang – nicht nur das Alter.

Wer zahlt die Wertminderung?

Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Was ist die merkantile Wertminderung?

Der Minderwert, den ein Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur allein wegen des Unfallereignisses behält.

Wann steht sie mir zu?

Vor allem bei nicht zu alten Fahrzeugen mit überschaubarer Laufleistung und erheblichem Schaden.

Zahlt die Versicherung das automatisch?

Oft nicht – der Anspruch muss beziffert und geltend gemacht werden. Genau das leistet unser Gutachten.

Merkantile Wertminderung benötigt?

Sprechen Sie uns an – kostenfrei und unverbindlich. Mit der Central Gruppe kann es nur noch besser werden.

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