Wurde Ihnen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen? Mit Bemerkbarkeits- und Wahrnehmbarkeitsgutachten klären wir technisch, ob ein Anstoß überhaupt erkennbar war – ein entscheidendes Beweismittel in Ihrem Verfahren.
Bei Fahrerflucht – ob als Geschädigter oder Beschuldigter – sind objektive Beweise entscheidend. Wir sichern Spuren, rekonstruieren den Unfallhergang und ordnen Schäden technisch zu. Ein neutrales Gutachten kann den Unterschied machen, wenn Aussagen gegeneinanderstehen.
Häufig steht die Frage im Raum, ob ein Schaden überhaupt zum behaupteten Vorgang passt. Über eine Kompatibilitätsanalyse von Schadenbild, Höhe und Spuren klären wir, ob die Schäden zueinander passen – ein zentrales Beweismittel.
Beim Vorwurf der Unfallflucht ist oft entscheidend, ob der Anstoß für den Fahrer überhaupt wahrnehmbar war – die sogenannte Bemerkbarkeit. Über eine technische Analyse von Anstoßintensität, akustischen und haptischen Signalen klären wir, ob ein Schaden bemerkt werden konnte oder nicht.
Passt der vorgeworfene Schaden überhaupt zum behaupteten Vorgang? Über den Abgleich von Schadenbild, Höhe und Spuren ordnen wir Schäden technisch zu oder schließen sie aus – für Geschädigte wie für Beschuldigte.
Kostenlose Einschätzung Ihres Anliegens – telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.
Aufnahme von Fahrzeug bzw. Unterlagen – auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort.
Sie erhalten ein neutrales, nachvollziehbares Gutachten – in der Regel in 24–48 Stunden.
Auf Wunsch begleiten wir die Durchsetzung – über unser Netzwerk aus Werkstätten und Kanzleien.
Die Frage, ob der Fahrer den Anstoß akustisch, haptisch oder visuell wahrnehmen konnte – oft entscheidend für den Vorsatz.
Ja, eine technische Analyse kann entlasten, wenn der Anstoß nicht bemerkbar war oder der Schaden nicht passt.
Ja, über eine Kompatibilitätsanalyse ordnen wir Schäden technisch zu oder schließen sie aus.
Ja, wir arbeiten neutral und sichern Beweise für beide Seiten.
Es klärt technisch, ob ein Anstoß für den Fahrer wahrnehmbar war – akustisch, haptisch und visuell.
Ja, wenn nachweisbar ist, dass der Anstoß nicht bemerkbar war, fehlt es am Vorsatz.
Ja, das Gutachten ist ein anerkanntes Beweismittel.
Sprechen Sie uns an – kostenfrei und unverbindlich. Mit der Central Gruppe kann es nur noch besser werden.
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