Steht Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung – auch ohne Mietwagen. Wir ermitteln die Ausfalldauer und die Höhe der Entschädigung nach anerkannten Tabellen.
Können Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen, steht Ihnen für die Ausfallzeit eine Entschädigung zu – auch ohne Mietwagen. Voraussetzung sind ein Nutzungswille und die fehlende Nutzungsmöglichkeit. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer.
Wir ermitteln die korrekte Einstufung und Ausfalldauer und sorgen dafür, dass diese oft übersehene Position nicht verloren geht.
Die Entschädigung richtet sich nach der Fahrzeugklasse (Einstufung über anerkannte Tabellen) und der Dauer des Ausfalls. Maßgeblich sind die im Gutachten festgestellte Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer sowie Ihr Nutzungswille und die fehlende Möglichkeit, das Fahrzeug zu nutzen.
Sie haben die Wahl: Entweder Sie nehmen einen Mietwagen, oder Sie verzichten darauf und erhalten stattdessen die Nutzungsausfallentschädigung. Beides können Sie nicht gleichzeitig verlangen – wir zeigen Ihnen, welche Variante für Sie günstiger ist.
Kostenlose Einschätzung Ihres Anliegens – telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.
Aufnahme von Fahrzeug bzw. Unterlagen – auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort.
Sie erhalten ein neutrales, nachvollziehbares Gutachten – in der Regel in 24–48 Stunden.
Auf Wunsch begleiten wir die Durchsetzung – über unser Netzwerk aus Werkstätten und Kanzleien.
Je nach Fahrzeugklasse unterschiedlich – die Einstufung erfolgt nach anerkannten Tabellen.
Ja, für die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs – sofern Nutzungswille besteht.
In der Regel ja – sofern Nutzungswille besteht und das Fahrzeug nicht genutzt werden kann.
Sie richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer gemäß anerkannter Tabellen.
Ja – wenn Sie das Fahrzeug nutzen wollten und konnten, steht Ihnen eine Entschädigung pro Ausfalltag zu.
Sie richtet sich nach Fahrzeugklasse und anerkannten Tabellen – wir ermitteln die korrekte Einstufung.
Für die notwendige Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten.
Sprechen Sie uns an – kostenfrei und unverbindlich. Mit der Central Gruppe kann es nur noch besser werden.
📞 0561 - 87069710 💬 WhatsApp← Zurück zu Wirtschaftliche Bewertungen · Alle Leistungen