Kazim Kaymaz – Kfz-Sachverständiger

Soforthilfe nach Unfall

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Nutzungsausfallentschädigung

Steht Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung – auch ohne Mietwagen. Wir ermitteln die Ausfalldauer und die Höhe der Entschädigung nach anerkannten Tabellen.

Leistungsinhalte

Viele Geschädigte verschenken diesen Anspruch. Wir sorgen dafür, dass jeder Ausfalltag korrekt entschädigt wird.

Warum die Central Gruppe?

Unabhängig & gerichtsverwertbarNeutrale Gutachten, die vor Versicherungen und Gerichten bestehen.
SchnellIn der Regel innerhalb von 24–48 Stunden, auf Wunsch vor Ort.
QualifiziertZertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert, Nr. 012862), VDI-geprüft, Mitglied im BVSK.
BundesweitHauptsitz Kassel, Niederlassungen Lohfelden-Crumbach & Moringen.

Wann ist Nutzungsausfallentschädigung sinnvoll?

Nutzungsausfallentschädigung: Geld für die Zeit ohne Fahrzeug

Können Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen, steht Ihnen für die Ausfallzeit eine Entschädigung zu – auch ohne Mietwagen. Voraussetzung sind ein Nutzungswille und die fehlende Nutzungsmöglichkeit. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer.

Was die Nutzungsausfallentschädigung beeinflusst

Auch ohne Mietwagen: Verzichten Sie auf einen Mietwagen, steht Ihnen in der Regel dennoch die Nutzungsausfallentschädigung zu.

Wir ermitteln die korrekte Einstufung und Ausfalldauer und sorgen dafür, dass diese oft übersehene Position nicht verloren geht.

So wird die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bestimmt

Die Entschädigung richtet sich nach der Fahrzeugklasse (Einstufung über anerkannte Tabellen) und der Dauer des Ausfalls. Maßgeblich sind die im Gutachten festgestellte Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer sowie Ihr Nutzungswille und die fehlende Möglichkeit, das Fahrzeug zu nutzen.

Nutzungsausfall oder Mietwagen?

Sie haben die Wahl: Entweder Sie nehmen einen Mietwagen, oder Sie verzichten darauf und erhalten stattdessen die Nutzungsausfallentschädigung. Beides können Sie nicht gleichzeitig verlangen – wir zeigen Ihnen, welche Variante für Sie günstiger ist.

Häufig übersehen: Auch ohne Mietwagen steht Ihnen die Entschädigung in der Regel zu – ein oft vergessener Anspruch.

So läuft es ab

1

Erstberatung

Kostenlose Einschätzung Ihres Anliegens – telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.

2

Begutachtung

Aufnahme von Fahrzeug bzw. Unterlagen – auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort.

3

Gutachten

Sie erhalten ein neutrales, nachvollziehbares Gutachten – in der Regel in 24–48 Stunden.

4

Unterstützung

Auf Wunsch begleiten wir die Durchsetzung – über unser Netzwerk aus Werkstätten und Kanzleien.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Tagessatz?

Je nach Fahrzeugklasse unterschiedlich – die Einstufung erfolgt nach anerkannten Tabellen.

Bekomme ich Nutzungsausfall auch beim Totalschaden?

Ja, für die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs – sofern Nutzungswille besteht.

Bekomme ich Nutzungsausfall ohne Mietwagen?

In der Regel ja – sofern Nutzungswille besteht und das Fahrzeug nicht genutzt werden kann.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Sie richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer gemäß anerkannter Tabellen.

Bekomme ich Nutzungsausfall ohne Mietwagen?

Ja – wenn Sie das Fahrzeug nutzen wollten und konnten, steht Ihnen eine Entschädigung pro Ausfalltag zu.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Sie richtet sich nach Fahrzeugklasse und anerkannten Tabellen – wir ermitteln die korrekte Einstufung.

Für welchen Zeitraum gilt der Anspruch?

Für die notwendige Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten.

Nutzungsausfallentschädigung benötigt?

Sprechen Sie uns an – kostenfrei und unverbindlich. Mit der Central Gruppe kann es nur noch besser werden.

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