Eine unfallbedingt verzogene Achsgeometrie führt zu ungleichmäßigem Reifenverschleiß, schlechtem Geradeauslauf und Sicherheitsrisiken. Wir prüfen Spur, Sturz und Nachlauf und dokumentieren Abweichungen objektiv und nachvollziehbar.
Nach einem Unfall oder bei einseitigem Reifenverschleiß stellt sich die Frage, ob Achsen und Fahrwerk noch in der Spur sind. Mit elektronischer Achsvermessung erfassen wir Spur, Sturz und Verzug millimetergenau – die objektive Grundlage für Reparatur und Schadenregulierung.
So lässt sich objektiv belegen, ob Fahrwerk und Achsen nach einem Schadenereignis noch den Vorgaben entsprechen – wichtig für Sicherheit und Regulierung.
Bei der Achsvermessung vergleichen wir die Istwerte von Spur, Sturz und Nachlauf mit den Herstellervorgaben. Abweichungen führen zu einseitigem Reifenverschleiß, Schräglauf und einem unruhigen Fahrverhalten – und sind nach einem Unfall ein deutliches Indiz für einen Achs- oder Fahrwerksschaden.
Liegt der Verzug außerhalb der Toleranzen, entscheidet die Vermessung über die Reparaturfähigkeit. Ein dokumentierter Achsschaden ist zudem ein starkes Argument gegenüber der Versicherung, wenn der Schadenumfang strittig ist.
Kostenlose Einschätzung Ihres Anliegens – telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.
Aufnahme von Fahrzeug bzw. Unterlagen – auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort.
Sie erhalten ein neutrales, nachvollziehbares Gutachten – in der Regel in 24–48 Stunden.
Auf Wunsch begleiten wir die Durchsetzung – über unser Netzwerk aus Werkstätten und Kanzleien.
Typisch sind Schräglauf, einseitiger Reifenverschleiß und ein schiefes Lenkrad – die Vermessung schafft Gewissheit.
Häufig ja; ob es wirtschaftlich ist, zeigt der Abgleich mit dem Wiederbeschaffungswert.
Typisch sind Schräglauf, einseitiger Reifenverschleiß oder ein schiefes Lenkrad. Die Vermessung schafft Gewissheit.
Ja, die elektronisch erfassten Messwerte sind objektiv und dokumentiert.
Spur, Sturz und Nachlauf werden gemessen und mit den Herstellervorgaben verglichen.
Für die Beweissicherung ist eine gutachterliche, dokumentierte Messung sinnvoller als ein reiner Werkstattausdruck.
Bei unverschuldetem Unfall sind die Gutachterkosten in der Regel erstattungsfähig.
Sprechen Sie uns an – kostenfrei und unverbindlich. Mit der Central Gruppe kann es nur noch besser werden.
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