Wenn das Gutachten der Versicherung Ihren Schaden kleinrechnet, lohnt sich eine zweite Meinung. Wir prüfen vorhandene Schaden-, Wert- oder Gerichtsgutachten kritisch und erstellen bei Bedarf ein fundiertes Gegengutachten.
Stammt das Gutachten von der gegnerischen Versicherung, ist es selten zu Ihren Gunsten gerechnet. Ein Gegengutachten prüft die Bewertung neutral und deckt Kürzungen, Fehler und vergessene Positionen auf – die Grundlage, um Ihren vollen Anspruch durchzusetzen.
Wir bewerten ergebnisoffen und benennen sowohl korrekte als auch fehlerhafte Punkte – als belastbare Grundlage für Ihre Argumentation gegenüber der Versicherung.
Eine beliebte Methode, die Entschädigung zu drücken, sind überhöhte Restwertangebote aus überregionalen Restwertbörsen. Maßgeblich ist jedoch der Restwert auf Ihrem regionalen Markt. Wir prüfen, ob das angesetzte Angebot realistisch und für Sie überhaupt zumutbar ist.
Unsere Stellungnahme benennt jeden kritischen Punkt konkret und nachvollziehbar. Damit haben Sie – allein oder mit Ihrem Anwalt – eine belastbare Grundlage, um die korrekte Schadenhöhe gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
Kostenlose Einschätzung Ihres Anliegens – telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.
Aufnahme von Fahrzeug bzw. Unterlagen – auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort.
Sie erhalten ein neutrales, nachvollziehbares Gutachten – in der Regel in 24–48 Stunden.
Auf Wunsch begleiten wir die Durchsetzung – über unser Netzwerk aus Werkstätten und Kanzleien.
Maßgeblich ist der regionale, für Sie zumutbare Restwert – nicht ein überregionales Höchstgebot aus einer Börse.
Möglichst zeitnah nach Erhalt des Gutachtens, bevor Sie Erklärungen gegenüber der Versicherung abgeben.
Wenn das Versicherungsgutachten abweicht oder Positionen gekürzt wurden – oft lassen sich Beträge zurückholen.
Ja, mit klarer fachlicher Bewertung der geprüften Punkte.
Wenn das vorliegende Gutachten Positionen unterbewertet oder Schäden übersieht – die Differenz übersteigt oft die Kosten.
Ja, wir erstellen fachliche Stellungnahmen zu Schaden-, Versicherungs- und Gerichtsgutachten.
Bei berechtigter Beanstandung im unverschuldeten Schadenfall sind die Kosten häufig erstattungsfähig.
Sprechen Sie uns an – kostenfrei und unverbindlich. Mit der Central Gruppe kann es nur noch besser werden.
📞 0561 - 87069710 💬 WhatsApp← Zurück zu Prüfung fremder Gutachten & Stellungnahmen · Alle Leistungen